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Die neue BEG-Förderung – es kommt Licht ins Dunkel

Aktualisiert: 13. Okt. 2022

Wie bereits an anderer Stelle geschrieben, ordnen KfW und BAFA die Bundesförderung für energieeffiziente Wohngebäude (BEG) neu. Zum 01. Juli treten die neuen Bedingungen in Kraft. Grob gesagt werden diese in etwa auf dem Niveau der Bundesförderung vor dem 01.01.2021 liegen. Da jedoch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zum 31.12.2020 die Förderung für den Einbau energieeffizienter Wärmepumpen eingestellt hat, ergab sich bisher für das erste Halbjahr 2021 ein „Förderloch“: Es können aktuell nur Anträge auf Förderung im Rahmen der KfW-Programme 153 und 431 gestellt werden, was Bauherren ca. 10.000 EUR schlechter stellt als ab dem 01. Juli. Also hieß es bisher „Abwarten“, denn anders als bis Ende Dezember 2020 durfte VOR Kreditantragstellung bei der KfW kein Auftrag zum Bau eines Hauses erteilt werden. Die Konsequenz lag auf der Hand: Die Bauherren hatten die Wahl zwischen einem möglichst frühen Baubeginn und einer erhöhten Förderung.


Statt Kreditantrag: Nun reicht ein Beratungsprotokoll

Das Interesse der Bundesregierung ist nicht mehr als legitim: Mit erheblichen finanziellen Anreizen (immerhin bis zu 42.500 EUR für ein Einfamilienhaus) soll die energieeffiziente Bauweise subventioniert werden. Dies reduziert erheblich den ökologischen Fußabdruck eines Neubaus und trägt zum Erreichen der Klimaziele bei. Dem gegenüber stehen jedoch die Interessen der konventionell bauenden Unternehmen, die mit ihrer klassischen Stein-auf-Stein-Bauweise diesen (eigentlich recht niedrigen) Standard meist deutlich verfehlen. Dem Hinwirken der Anbieter zur längst überholten (und dadurch billigen) Bauweise will man entgegenwirken. Genau aus diesem Grunde sollte ab dem 01.07. eine Beauftragung erst nach Beantragen der Finanzierung möglich sein. Doch meist ist zu diesem Zeitpunkt das Gesamtvolumen des Vorhabens noch überhaupt nicht klar, was man offensichtlich nun auch erkannt hat.

Daher kann der Anbieter der Wahl bereits mittels eines Werkvertrages beauftragt werden, wenn zuvor eine Beratung durch einen Finanzierungspartner der KfW (in der Regel eine Bank) im Hinblick auf die neue BEG-Förderung erfolgte. Diese Beratung wird auf dem Formblatt 600 000 4806 (Musterformular „Beratungsgespräch beim Finanzierungspartner für vorzeitigen Vorhabensbeginn in den BEG-Kreditvarianten“) dokumentiert. Dieses Formblatt legen Sie dem Anbieter (z. B. Hanse Haus) vor, welcher nun mit Ihnen einen rechtsgültigen und förderunschädlichen Werkvertrag abschließen kann. Sie können also bereits in die Planung einsteigen, den Bauantrag stellen und z. B. die Ausstattungsberatung wahrnehmen. Nicht erlaubt ist hingegen die Aufnahme der Bauarbeiten, z. B. Erschließungsarbeiten auf dem Grundstück oder aber die Erdarbeiten in Vorbereitung für die Fundamentplatte oder den Keller.


Mit der neuen Regelung Zeit sparen

Diese pragmatische Lösung bringt den Bauherren eine Zeitersparnis von bis zu 3 Monaten. Hinzu kommt, dass damit bei den Hausanbietern eine Ballung der Aufträge ab der 2. Jahreshälfte vermieden wird. Denn dies würde unweigerlich zu einer Verlängerung der Bauzeiten führen.


Die KfW-Förderung lohnt sich immer

Wer sich für den Bau eines KfW-Effizienzhauses nebst Förderung entscheidet, gewinnt immer:

  1. Gerade in den Varianten KfW 40 und 40 Plus reduzieren sich die Aufwendungen für die Beheizung und Belüftung des Gebäudes gegenüber den Standardvarianten erheblich, die monatlichen Aufwendungen fallen also deutlich niedriger aus – und das dauerhaft.

  2. Die Förderung von bis zu 42.500 EUR fällt bei Hanse Haus de facto immer höher aus als die zusätzlichen Aufwendungen zum Erreichen des angestrebten Standards.

  3. Beim Verkauf der Immobilie ist bereits heute davon auszugehen, dass energieeffizient gebaute Häuser einen höheren Wiederverkaufswert erzielen als solche, die lediglich nach den Mindeststandards gebaut wurden.

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