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Keine Einfamilienhäuser mehr in Hamburg?

Aktualisiert: 13. Okt. 2022

Seit einigen Tagen geistert die Aussage durch das Internet, dass im Hamburger Bezirk Nord der Bau von Einfamilienhäusern verboten sei. Einige Medien berichten sogar, seit Monaten sei schon keine Baugenehmigung mehr für Einfamilienhäuser erteilt worden. Und weiter: Dies sei erst ein Anfang, vielleicht würden schon bald keine Einfamilienhäuser mehr in Deutschland genehmigt werden. Wir sind diesen schier unvorstellbaren Aussagen nachgegangen.


Kann eine Behörde einfach den Bau eines Einfamilienhauses verbieten?

Die Antwort lautet ganz klar und deutlich: Nein, das kann sie nicht! Für den weit überwiegenden Teil der Bundesrepublik Deutschland existieren sogenannte Bebauungspläne. Darin ist genau geregelt, um welche Art von Baugebiet es sich handelt (Reines oder Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet usw.) und welche Voraussetzungen Gebäude erfüllen müssen, damit sie genehmigt werden können. Also sind darin auch Einzelheiten wie z. B. Dachform und -neigung sowie die Anzahl der Wohneinheiten je Haus geregelt. Diese Bebauungspläne haben den Rang einer Verordnung und können nicht einfach über Nacht einkassiert werden.


Worum geht es dann?

Die Rot-Grüne Koalition in Hamburg hat im Rahmen des Koalitionsvertrages geregelt, dass zukünftig keine Einfamilienhausbebauung mehr in Hamburg genehmigt werden solle. Grund hierfür ist der im Verhältnis zum Mehrfamilienhaus deutlich größere Flächenverbrauch je Wohneinheit. Ziel des Senates ist es also, auf der überschaubaren Fläche der Hansestadt Hamburg ausreichend Wohnraum zu schaffen.

Um dieses Ziel zu erreichen, sollen künftig neu zu beschließende Bebauungspläne keine Bebauung mehr mit Einfamilienhäusern vorsehen. Bestehende Bebauungspläne sind davon selbstverständlich ausgenommen. Und wer sich einmal in Hamburg umschaut, wird feststellen, dass die weit überwiegende Zahl der Einfamilienhäuser auf bereits existierenden Einfamilienhausgrundstücken mit abbruchreifem Altbestand entstehen. Wird also wie bisher ein bestehendes Gebäude durch ein neues ersetzt oder aber ein Grundstück geteilt und auf dem Teilstück ein neues Gebäude errichtet, so ist dieser Vorgang nicht vom „Verbot“ betroffen.


Fazit: Viel Lärm um nichts!

Schon für sich gesehen ist der ursprünglich von der Zeitung „Die Welt“ veröffentlichte Artikel am Thema vorbei. Dass weitere Medien bis hin zu einer Youtube-Kanalbetreiberin dieses Thema aufnehmen und aufbauschen, macht es nicht besser. Tatsache ist, dass zur Deckung des Bedarfs an Wohnraum in Hamburg unbedingt mehr Wohnungen errichtet werden müssen. Dafür bedarf es neuer Baugebiete, in welchen Wohnungen im Geschosswohnungsbau errichtet werden. Um mehr ging es nicht, alles andere ist heiße Luft.

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