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Anpassung der Umsatzsteuer zum 01.07.2020

Aktualisiert: 13. Okt. 2022

Am 04.06.2020 wurde verkündet, dass die Umsatzsteuer für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % reduziert werden wird. Naturgemäß einher geht damit die Frage nach den Auswirkungen für unsere Bauherren. Kann es gar sein, dass ein Hanse Haus nun 3 % günstiger wird? Hierzu möchten wir kurz Stellung nehmen:

Maßgeblich für die Erhebung der Umsatzsteuer ist stets der „Zeitpunkt der Leistung“ und nicht das Rechnungs- oder gar Vertragsdatum. Wenn nun eine Bauherrenfamilie z. B. am 01. Juli 2020 einen Auftrag zur Lieferung und Erstellung eines Fertighauses erteilt, so wird für die bis zum 31. Dezember 2020 erbrachten Leistungen des Fertighausherstellers die Umsatzsteuer von 16 % fällig werden. Für ab dem 1. Januar 2021 erbrachten Leistungen gilt dann wiederum der „neue alte“ Umsatzsteuersatz von 19 %. Da jedoch bei einer Beauftragung im Sommer 2020 der weit überwiegende Teil der Leistungen erst im Jahr 2021 erbracht werden wird, wird – nach aktueller Bewertung der Rechtslage – eine Entlastung für Bauherren mit Auftragsdatum zwischen dem 01.07. und 31.12.2020 nicht eintreten.