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Neue Fördermittel für den Bau mit Hanse Haus

Aktualisiert: 13. Okt. 2022

Gute Nachrichten für Häuslebauer eines Hanse-Hauses: Ab sofort ist die Nutzung des Förderprogrammes „KfW Effizienzhaus 40 NH“ wieder möglich! Der Begriff „KfW40“ ist sicher vielen geläufig, die sich mit der Hausbauplanung beschäftigen. Recht unbekannt ist jedoch der Nachsatz „NH“, der für Nachhaltigkeit steht. Was bedeutet das konkret? Kurz zusammengefasst sind Häuser, welche den Vorgaben an die Energieeffizienz (KfW40) ebenso entsprechen wie an die Nachhaltigkeit (NH) förderfähig. Dabei fällt der Zuschuss mit ca. 16.000 EUR geringer aus, als vergleichbare Subventionen in der Vergangenheit. Doch ist gerade in Anbetracht der stetig steigende Baufinanzierungszinsen der KfW-Zinssatz von 0,12 % bis 1,21 % (Stand 21.09.2022) für eine Zinsbindung von 10 Jahren attraktiv. Gegenüber den marktüblichen Konditionen lassen sich so schnell 2.000 EUR und mehr im Jahr sparen.


Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Zuerst einmal gilt: Das Haus muss die bekannten Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 erfüllen. Für Hanse-Haus-Bauherren gibt es hier bereits die erste Entwarnung: Die Gebäudehülle ist bereits im Standard förderfähig und bedarf keiner weiteren Optimierung. Pflicht ist hier lediglich noch eine zusätzliche Dämmung unter der Bodenplatte sowie der Verzicht auf eine Gasheizung, beispielsweise durch den Einsatz einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit kontrollierter Wohnraumlüftung. Eine Photovoltaikanlage ist nicht Pflicht!

Darüber hinaus muss das Haus die QNG-Vorgaben hinsichtlich Nachhaltigkeit erfüllen. Kurz zusammengefasst hier die wichtigsten Eckdaten:

  1. Schlüsselfertiger Bau durch Hanse Haus, Eigenleistungen sind nicht möglich.

  2. Auf die im Hanse-Haus-Standard bereits enthaltene Zertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) darf nicht verzichtet werden.

  3. Alle Fenster müssen über einen Sonnenschutz (Rollladen/Raffstores) verfügen, auch dies ist bereits Hanse-Haus-Standard.

Darüber hinaus sind einige weitere Anforderungen im architektonischen Bereich zu erfüllen, was jedoch keine nennenswerte Hürde darstellt.


Um wie viel Geld geht es konkret?

Die Förderung durch die KfW setzt sich aus 3 Komponenten zusammen:

  1. dem Darlehen für das KfW-Effizienzhaus 40 NH in Höhe von 120.000 EUR

  2. Einem „Bonus“ auf das Darlehen in Höhe von 10.000 EUR für die Gebäudeenergieberatung, womit sich das Darlehen auf 130.000 EUR erhöht.

  3. Einem weiteren „Bonus“ auf das Darlehen für die erforderliche Nachhaltigkeitszertifizierung von weiteren 10.000 EUR, was zu einem letztendlichen Darlehensanspruch in Höhe von 140.000 EUR führt.

Nach Abschluss der Maßnahme erfolgt die Auszahlung eines Tilgungszuschusses in Höhe von 16.000 EUR (5 % auf das Darlehen und je 50 % auf die beiden „Boni“). Dieser Zuschuss wird unmittelbar zur Verringerung der Restschuld auf das Darlehenskonto überwiesen, was die Darlehenslaufzeit verkürzt.


Was kostet das Effizienzhaus 40NH (mehr)?

Planung, Nachweisführung und Bau dieses Konzeptes sind mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Dies sind zum einen die Aufwendungen für die zusätzliche Dämmung unter der Bodenplatte in Höhe von ca. 7.000 EUR und zum anderen die anteiligen Kosten für die Nachhaltigkeitszertifizierung von 6.000 EUR. Somit summieren sich die Aufwendungen auf ca. 13.000 EUR. Es verbleibt also ein Überschuss von ca. 3.000 EUR. Und natürlich werden Bauherren durch die deutlich günstigeren Darlehenszinsen der KfW erheblich entlastet.


Umfangreiche Dokumentation erforderlich

Der Weg zum Effizienzhaus 40 NH ist relativ aufwändig. Von der Beauftragung Ihres Hanse Hauses über die erforderliche „Bestätigung zum Antrag“ bis zur Schlüsselübergabe und Ausstellung der „Bestätigung nach Durchführung“ begleiten wir unsere Bauherren durch das komplette Verfahren. So ist gewährleistet, dass nicht durch vermeidbare Fehler die Förderung letztendlich doch noch verwehrt wird. Und auch hier gilt: Schnell sein lohnt sich. Erst mit erfolgter „Bestätigung zum Antrag“ sind die Fördermittel sicher. Sollte der Fördermitteltopf erschöpft sein, ist eine Nutzung dieses Programmes nicht mehr möglich. Unsere Bauherren können jedoch sicher sein, dass dann die oben genannten 13.000 EUR auch nicht aufgewendet werden müssen. Wir können in diesem Fall den Auftrag entsprechend anpassen. Sprechen Sie uns an!

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