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Die Baupreissteigerungen und ihre Auswirkungen auf private Bauherren

Aktualisiert: 13. Okt. 2022

Seit einigen Monaten hat die Baubranche mit einer ganz besonderen Herausforderung zu kämpfen: Die Preise für Baustoffe sind massiv gestiegen. Und auch wenn seitens der Presse dabei hauptsächlich das Holz in den Fokus genommen wird, so zieht sich die Preissteigerung durch quasi sämtliche Gewerke. Die Konsequenz daraus: Wer sich im Jahr 2021 für den Bau eines Einfamilienhauses entscheidet, bezahlt im Schnitt ca. 10 % mehr für die gleiche Leistung wie Bauherren, welche einen Auftrag im Jahr 2020 erteilt haben. Doch wie wirken sich Rohstoffknappheit und Preissteigerung auf bereits bestehende Verträge aus?


Preisgleitklausel oder nicht?

Vorab gilt: Vertrag ist Vertrag – und das gilt für Auftraggeber genauso wie für Auftragnehmer. Schließen also Anbieter und Bauherren einen Vertrag, so ist dieser auch zu erfüllen. Die Frage ist halt lediglich: Wie? Beim Abschluss eines Vertrages mit Festpreisgarantie (wie in der Fertighausbranche üblich) gilt diese Garantie natürlich auch dann, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern (wie hier z. B. durch massive Baupreissteigerungen) und liegt damit im Risikobereich des Auftragnehmers. Doch haben wir auch in Deutschland Vertragsfreiheit. Und das bedeutet konkret: Hat ein Anbieter Ausnahmen von der Festpreisgarantie in den Allgemeinen Vertragsbedingungen festgeschrieben, so gelten diese natürlich auch. So gibt es zum Beispiel Anbieter, welche eine sogenannte „Preisgleitklausel“ eingeschlossen haben. In der Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB) sind hier explizit Lohngleitklauseln und Stoffpreisgleitklauseln erwähnt. Problematisch wird die Lage also unter folgenden Umständen:

  1. Vertragsgrundlagen ist die VOB (statt BGB wie bei Hanse Haus) oder

  2. die Stoffpreisgleitklausel wurde über die Aufnahme in die AGB Auftragsbestandteil.

Unter diesen Umständen läuft die Festpreisgarantie hinsichtlich der gestiegenen Rohstoffpreise ins Leere und die Bauherren zahlen drauf.


Architektenverträge

Bauherren, die sich gegen einen kompletten Bauvertrag mit einem Anbieter ihrer Wahl und stattdessen für die Beauftragung eines Architekten nebst Einzelvergabe entschieden haben, trifft hingegen die Entwicklung mit voller Härte. Denn maßgeblich sind hier ausschließlich die mit dem Architekten im Rahmen der Vergabe vereinbarten Einzelpreise. Hinzu kommt, dass genau diese Verträge in der Regel nach der VOB abgeschlossen sind – und damit die Stoffpreisklausel automatisch Vertragsbestandteil ist.


Und bei Hanse Haus?

Hier lautet die Antwort ganz klar: Festpreisgarantie ist Festpreisgarantie! Das bedeutet konkret: Wer Hanse Haus einen Auftrag zu einem Festpreis erteilt, kann sich zu 100% darauf verlassen, auch genau diesen vereinbarten Preis zu bezahlen. Die einzige Ausnahme ergibt sich dann, wenn die Festpreisgarantie überschritten wurde (weil z. B. sich die Planungsphase wegen einer schwierigen Grundstückssituation deutlich in die Länge gezogen hat oder aber z. B. Finanzierungsvorbehalte nicht zeitnah ausgeräumt wurden). Und auch in diesem Fall gilt lediglich der in den AGBs genannte Festbetrag, eine Preisgleitklausel gibt es bei Hanse Haus nicht.


Die zweite Unbekannte: Baustoffknappheit

Wo Preise in solcher Geschwindigkeit steigen, liegt in der Regel eine Knappheit des Gutes vor – in diesem Fall von Baustoffen. Das geht natürlich auch an großen Anbietern wie Hanse Haus nicht spurlos vorbei. Es geht also nicht nur um Preise, sondern um die grundsätzliche Verfügbarkeit. Auch für uns ist die Versorgungslage herausfordernd, doch können wir aktuell keine akute Gefahr erkennen und nach wie vor werden Häuser wie geplant ausgeliefert. Wir können jedoch beobachten, dass kleine Betriebe von dieser Entwicklung über alle Maßen betroffen sind. Dies kann in letzter Konsequenz sogar deren Existenz gefährden. Doch können wir bereits jetzt einen gegenläufigen Trend erkennen: Wo mit wenig Aufwand in kurzer Zeit viel Geld verdient werden kann, finden sich neue Marktteilnehmer, um auf den Zug aufzuspringen. Dies führt zu einem steigenden Angebot und damit zu wieder sinkenden Preisen. Einen solchen Trend können wir aktuell bereits in den USA beobachten, in denen die Holzpreise in den letzten Wochen um bis zu 58 % gesunken sind. Es ist also zu erwarten, dass sich die Lage auf kurz oder lang beruhigen wird.


Werden die Preise wieder sinken?

Wir gehen nicht davon aus, dass die Preise wieder sinken werden. Warum nicht? Die Auftragsbücher in der Baubranche sind voll, und neben den Stoff- sind auch die Lohnpreise maßgeblich für die Preisgestaltung. Allenfalls ist denkbar, dass bei dem einen oder anderen Anbieter die obligatorische Preiserhöhung im Folgejahr niedriger oder gar ganz ausfällt. Es lohnt sich also auf jeden Fall, die Hausbauplanung auch weiterhin voranzutreiben und das Vorhaben mit dem Anbieter der Wahl zu realisieren.

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