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Insolvenz von Helma - und nun?




Die Hängepartie ist vorbei - der in Lehrte bei Hannover ansässige Anbieter von Stein-auf-Stein-Häusern "Helma" ist insolvent. Auch wenn der Konzern schon lange in massiven Schwierigkeiten steckte - das Ende kommt nun doch überraschend. Denn noch Mitte Dezember 2023 hieß es, dass ein Sanierungsverfahren durchlaufen und das Unternehmen fortgeführt werde. Viele Bauherren werden jetzt vor der Frage stehen, wie es jetzt weiter geht. Ohne explizit auf den Fall Helma einzugehen, möchten wir an dieser Stelle unsere grundsätzlichen Erkenntnisse rund um das Thema Insolvenz im Bausektor zusammenfassen.


Was kann Bauherren geschehen?

Vorab: Eine übereilte Entscheidung ist gefährlich. Auch, wenn naturgemäß die erste Überlegung lautet, schnellstmöglich aus dem Vertrag auszusteigen, so gilt es doch, hier rechtlichen Rat einzuholen - optimalerweise durch auf Bau- und Insolvenzrecht spezialisierte Anwaltskanzleien. Doch die Frage, was Bauherren geschehen kann (und wird) lässt sich recht eindeutig beantworten: Aller Voraussicht nach werden Sie mit höheren Kosten zu rechnen haben. Doch warum? Nun, meist werden im Rahmen der Werkverträge feste Zahlungspläne vereinbart, wonach nach Erreichen eines bestimmten Bauabschnitts vorher definierte Zahlungen zu leisten sind. Sind diese Zahlungen - wie bei vielen Stein-auf-Stein-Haus-Anbietern - höher als der Wert der erbrachten Leistungen, entsteht eine Schieflage zulasten der Bauherrenfamilien. Und selbst wenn der Vertrag sodann aufgehoben wird, werden sich schwer Handwerker finden lassen, die für den Rest des Geldes das Gebäude fertigstellen. Erschwert wird dies noch dadurch, dass als Insolvenzgründe von Helma unter anderem "systematische Mängel" genannt werden.


Kann man einfach den Anbieter wechseln?

Grundsätzlich ist es möglich, den Anbieter zu wechseln - und z. B. von einfachmein.haus und Hanse Haus das Gebäude errichten zu lassen. Das funktioniert dann, wenn noch keine Bauleistungen erbracht wurden. Ist bisher lediglich eine Baugenehmigung erteilt worden, so kann der Anbieter Ihrer Wahl auf Basis der erteilten Genehmigung in der Regel das Bauwerk errichten. Unter Umständen muss eine sogenannte "Tektur" beim Bauamt eingereicht werden, um eine abweichende Bauweise anzuzeigen. Seriöse Anbieter erstatten in diesem Fall auch evtl. ersparte Architektenkosten. Doch sollten Sie nicht mit zu hohen Beträgen rechnen. Erfahrungsgemäß werden diese Leistungen mit ca. 4.000 bis 5.000 EUR je Bauvorhaben kalkuliert.


Was ist die beste Absicherung für Bauherren?

Immer wieder wird von Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaften gesprochen, welche Bauherrenfamilien angeblich "absichern" sollen. Schaut man sich die Bedingungen und Deckungssummen einmal genauer an, stellt man schnell fest: Das reicht (meist) nicht aus! Denn die Versicherungs- oder Bürgschaftssummen sind mehrheitlich auf lediglich 5 % der Bausumme begrenzt. Im Fall einer Insolvenz reicht dies erfahrungsgemäß nicht aus, das entstandene Finanzloch zu stopfen.


Die sinnvollste Lösung ist daher von Anfang an ein fairer Vertrag. Ein Vertrag, der einen echten Interessenausgleich zwischen Anbieter auf der einen und Bauherrenfamilien auf der anderen Seite vorsieht. Der beste Indikator dafür ist übrigens der Zahlungsplan. Bauherren sollten sich immer die Frage stellen, ob den zu erbringenden Zahlungen zu jeder Zeit eine adäquate Gegenleistung gegenüber steht. Und auch eine angemessen hohe Schlussrate nach Übergabe (und Beseitigung etwaiger Mängel) sollte vorgesehen sein. Diese beträgt bei Hanse Haus übrigens 15 % der Bausumme, was bei einer Auftragssumme von 400.000 EUR schon einmal 60.000 EUR ausmacht. Dieses Geld wechselt halt auch erst Erfüllung der vertraglichen Voraussetzungen den Besitzer und stellt damit die mit Abstand beste Sicherheit dar.


Auch sollte man nicht auf die vollmundigen Versprechen der Anbieter vertrauen, sondern "hinter die Kulissen" schauen: Wie ist die Bonität des Anbieters? Kann er diese z. B. durch eine Wirtschaftsauskunft nachweisen? Und wie hoch ist das prognostizierte "Ausfallrisiko" gemäß dieser Wirtschaftsauskunft? Der Vorteil dieser Auskünfte: Diese Agenturen greifen nicht nur auf die veröffentlichten Unternehmensberichte und Bilanzen zu. Sie verfügen auch über umfassende Datenbanken über das Zahlungsverhalten des Anbieters. Und wer von Insolvenz bedroht ist oder unter schwacher Liquidität leidet, wird Zahlungsziele maximal ausreizen und oftmals sogar in Zahlungsverzug geraten.

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